Allgemein

Tragehilfen durch Feuerwehrleute

In den letzten Jahren werden immer öfter Feuerwehrleute für sogenannte „Tragehilfen“ angefordert.

Auslösende dieser Anforderungen sind Rettungsdienste, die die zu versorgenden Personen wegen deren Übergewicht, baulicher Herausforderungen am Auffindeort oder unwegsamem Gelände nicht allein zum Rettungswagen, zum Hubschrauber oder in das Krankenhaus transportieren können.

Zu unterscheiden ist die Anforderung durch den Rettungsdienst im Rahmen der Notfallversorgung oder durch den Krankentransportdienst, welcher in der Regel Patienten und Patientinnen zu Behandlungen in das Krankenhaus fährt.

Unabhängig vom organisatorischen Hintergrund sind solche Einsätze oft belastend für die Feuerwehrleute. Die zu behandelnden Personen leiden oft an schweren bis schwersten Erkrankungen, teilweise müssen sie reanimiert werden.

Zum Transport in den Rettungswagen, der teilweise sogar über die Drehleiter durchgeführt werden muss, kommt in Einzelfällen noch die Absicherung des Hubschrauberlandeplatzes.

Besonders in der aktuellen Pandemie erschweren außerdem besondere Sicherheitsvorschriften den Einsatz. Sind die Erkrankten zum Beispiel coronapositiv oder es besteht der Verdacht auf multiresistente Erreger, müssen auch die Feuerwehrleute entsprechende Schutzmaßnahmen für die eigene Gesundheit beachten.

Solche Einsätze sind je nach Sachlage kostenpflichtig, sie zählen als technische Hilfeleistung zum üblichen Einsatzgeschehen der Feuerwehren.

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